Landgericht Braunschweig fällt Urteil zu A2-Messerattacke

Nach der folgenschweren Messerstecherei an der A2-Raststätte Zweidorfer Holz kommt der angeklagte unkrainische LKW-Fahrer mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Die Schwurgerichtskammer am Braunschweiger Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Tat ohne Tötungsabsicht geschah. Der 39-jährige hatte sich, wie berichtet, mit einem anderen Fahrer und Landsmann gestritten, in dessen Verlauf das Opfer durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt wurde. Beide Männer hatten zuvor reichlich Alkohol getrunken. Das Opfer ist inzwischen geheilt und hatte vor Gericht sogar für ein mildes Urteil für seinen Kollegen plädiert.