Braunschweiger Gericht verbietet Leihmutterschaft

Leihmutterschaft gegen Geld ist in Deutschland verboten. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig vor einer Woche entschieden und jetzt bekannt gegeben. Ein Ehepaar wollte die Elternschaft für Zwillinge übernehmen, die von einer Frau in den USA ausgetragen wurden. Es hatte die Schwangerschaft vorher über eine Agentur in Auftrag gegeben. Ein Gericht im Bundesstaat Colorado hatte noch vor der Geburt der beiden Kinder entschieden, dass das Ehepaar nach amerikanischem Recht als Eltern gelte. Das Oberlandesgericht Braunschweig lehnte dies ab und sagte zur Begründung: Kommerzielle Leihmutterschaft verstoße gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts. Das Ehepaar habe durch die vertragliche Regelung zur Leihmutterschaft erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.