46-Jähriger muss nach Messerattacke in Braunschweig hinter Gitter

Im Revisionsprozess um eine Messerattacke in einer Wohnung in der Braunschweiger Weststadt ist der 46 Jahre alte Angeklagte erneut zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig sollte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs überprüfen, ob der Angeklagte möglicherweise aus Notwehr handelte. Doch auch dieses Mal kam das Gericht zum selben Ergebnis, wie im ersten Urteil: Keine Notwehr, schwere Körperverletzung und möglicherweise sogar eine Tötungsabsicht. Der Mann hatte bei seinem Bekannten übernachtet und diesem zunächst eine Weinflasche auf den Kopf gehauen und ihn dann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Der 46-Jährige soll Schulden bei seinem Opfer gehabt haben. Nach der Tat machte sich der Angeklagte aus dem Staub und konnte erst Monate später in Polen festgenommen werden.