8-10 Jahre Haft für Nachhilfelehrer gefordert

Acht bis 10 Jahre Haft fordern Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Nachhilfelehrer in Braunschweig. Das berichtet die BZ. Außerdem muss jetzt geklärt werden, ob der Mann nach seiner Gefängnisstrafe in Sicherheitsverwahrung muss. Aus psychiatrischer Sicht spreche wohl mehr für als gegen eine Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter hat den Angeklagten als gefährlich eingestuft. Wenn er nach seiner Strafe wieder auf freiem Fuß wäre, bestünde das Risiko, dass er weitere Straftaten begeht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage haben sich dem Bericht zufolge für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen, die Verteidigung dagegen. Der Angeklagte war wegen früherer Straftaten bereits 11 Jahre im Gefängnis. 2010 bekam er außerdem eine Bewährungsstrafe wegen sexuellem Missbrauch. Ein Urteil im Prozess wird morgen erwartet.