Ab 1. Dezember gilt wieder Leinenpflicht

Sonntag beginnt nicht nur der Dezember – ab dann gilt auch wieder Leinenpflicht in den Wäldern der Region. Darauf weist nun noch einmal das Wolfsburger Ordnungsamt hin. Paula Bayer aus der Radio38-Aktuell-Redaktion weiß mehr:

Damit sollen die Rückzugsorte von freilebenden Tieren geschützt werden. Das heißt: In Wolfsburger Wäldern, Gehölzen und Hecken sowie zusätzlich in einem jeweils 50 Meter breiten Schutzstreifen rund um die entsprechenden Gebiete herum, müssen Hunde an der Leine bleiben, damit sie nicht streunern oder wildern. Ausnahmen gelten für Jagdhunde oder Diensthunde der Polizei. Diese Regelung gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März. Ganzjährig gilt die Leinenpflicht in Wolfsburg im Wendschotter Drömling, Barnbruch und Ilkerbruch sowie im Allerpark bis auf den dortigen eingerichteten Hundefreilauf. In der Porschestraße, dem Sarah-Frenkel-Platz und auf dem Willy-Brandt-Platz müssen Hunde generell an der Leine laufen.