Abrennverbot in Peine zum Jahreswechsel

Bald steht Silvester vor der Tür – doch wie auch schon in den vergangenen Jahren ist in bestimmten Bereichen in Peine Feuerwerk wieder verboten. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, dürfen am 31.12. und dem 01.01. keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie FII in der Fritz-Stegen-Alle zwischen der Wiesenstraße und der Straße „Am VfB-Platz“ abgebrannt werden, um die Tiere in dem Tierheim vor Lärm und Lichteffekten zu schützen – wie die Stadt hinweist, dürfen diese pyrotechnischen Gegenstände an den übrigen Tagen im Jahr ohnehin nicht gezündet werden. Auch in der Nähe etwa von Krankenhäusern, brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder landwirtschaftlichen Betrieben darf kein Feuerwerk gezündet werden. Weitere Infos zu den Bereichen, in den das Abbrennverbot in Peine gilt, gibt es hier:

Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt Peine eine Allgemeinverfügung mit dem Inhalt eines Verbotes des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in der „Fritz-Stegen-Allee“ zwischen der „Wiesenstraße“ und der Straße „Am VfB-Platz“ erlassen. Das Verbot soll die sich in dem dortigen Tierheim befindlichen Tiere vor plötzlich auftretendem Lärm von Feuerwerkskörpern und vor Lichteffekten der pyrotechnischen Gegenstände schützen.

Nach § 23 Abs. 1 und 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.

Unter den besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen fallen insbesondere auch Fachwerkhäuser, vergleichbare Häuser, Stallungen, Schuppen, etc., mit Reetdach bzw. Strohdach.

Wegen der möglichen Brandgefahren ist bei Fachwerkhäusern, bei vergleichbaren Häusern, Stallungen, Schuppen, etc. mit Reetdach bzw. Strohdach, bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 40 Metern einzuhalten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand 100 m. Zwar besitzen Fachwerkhäuser in Peine in der Regel keine Reet- oder Strohdächer, doch ist auch bei Fachwerkhäusern, die als Straßenzug Wand an Wand stehen, von einer erhöhten Brandempfindlichkeit auszugehen.

Hieraus ist abzuleiten, dass beispielsweise in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände mit entsprechendem Abstand gezündet werden dürfen.

Die Stadtverwaltung Peine bittet, auf landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Viehhaltung sowie auf Hobbytierhalter besonders Rücksicht zu nehmen und in deren Umfeld auf Pyrotechnik zu verzichten.

So kann sich im Freien gelagertes Futter, Einstreu sowie ähnliche Materialien unter Umständen durch Feuerwerkskörper entzünden.

Petra Neumann, Pressesprecherin der Stadt Peine, appelliert: „Bitte halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern daher einen Abstand zu solchen Materialien von 40 m bei handgeworfenen sowie 100 m bei hochsteigenden pyrotechnischen Gegenständen ein.“

Gleiches gilt auch für das Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Orten mit brennbaren oder explosionsgefährlichen (sonstigen) Stoffen (z. B. Tankstellen, Flüssiggastanks). Hier sind Feuerwerkskörper nicht zu entzünden.

Es dürfen nur solche Feuerwerkskörper von volljährigen Personen entzündet werden, die eine aufgedruckte CE-Kennzeichnung und eine Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ haben. Die Feuerwerkskörper müssen außerdem eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen.

„Entzünden Sie bitte keine Feuerwerkskörper, die vorgenannte Merkmale nicht aufweisen. Brennen Sie beispielsweise insbesondere auch keine so genannten „Polen-Böller“ ab. Sie gefährden damit sich und Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger.“, bitte Neumann abschließend.