Aktuelle Maßnahmen zum Wasserschutz in der Region

Aufgrund anhaltender Trockenheit und sinkender Wasserstände haben mehrere Städte und Landkriese in der Region Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern ergriffen. Hier gibt es eine Übersicht, wo was gilt.

Stadt Braunschweig:

  • Allgemeinverfügung ist vom 01. Juli bis 30. September 2025 gültig, wenn sie nicht wegen einer grundlegenden Änderung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse vorher widerrufen wird
  • Verbot der Beregnung mit Großregnern von 12-18 Uhr bei über 20 Grad
  • gilt auch bei bestehender Erlaubnis
  • Erlaubt: Tröpfchenbewässerung, Giesen mit Schlauch/Brause

Stadt und Landkreis Goslar:

  • Allgemeinverfügung ist gültig vom 27. Juni bis 30. September 2025, kann jederzeit widerrufen werden
  • Verbot der Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern 10-18 Uhr
  • gilt für:
    • land- & forstwirtschaftliche Flächen
    • private & öffentliche Gärten und Sportanlagen (gilt auch bei bestehender wasserrechtlicher Erlaubnis)

Stadt und Landkreis Peine: 

  • Allgemeinverfügung ab dem 16. Juli bis zum 30. September
  • Öffentliche und private Grünflächen sowie Parkanlagen, Gärten und Sportplätze dürfen nicht mehr mit Beregnungsanlagen bewässert werden
  • Das Verbot gilt ab 24 Grad und täglich zwischen 12 und 18 Uhr
  • Ausgenommen sind landwirtschaftliche Flächen

Stadt Salzgitter: 

  • Allgemeinverfügung ist aktuell in Kraft und gilt bis 30. September 2025
  • Verbot der Wasserentnahme (Brunnen + Oberflächengewässer) bei über 20 Grad von 10-18 Uhr
  • gilt für: Landwirtschaft, Gärten & Parkanlagen undSportplätze

Stadt Wolfsburg:

  • keine Einschränkungen, aber eindringlicher Appell zum Wassersparen
  • Trinkwasserversorgung ist gesichert, Grundwasserstände sinken jedoch
  • Empfehlungen:
    • Regenwasser nutzen
    • Garten nur morgens und bodennah gießen
    • auf private Pools verzichten
    • sparsamer Haushaltsgebrauch (z.B. beim Duschen, Spülen, Waschen)

Landkreis Gifhorn:

  • es gibt eine ganzjährig geltende Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2023 und gilt bis auf Widerruf
  • aus Flüssen, Bächen und Gräben darf kein Wasser mittels Pumpe entnommen werden
  • die Bewässerung mit Grundwasser ist nicht untersagt, also dem Wasser aus der zentralen Wasserentsorgung oder aus dem eigenen – bei der Wasserbehörde angezeigten -Gartenbrunnen

Landkreis Helmstedt:

  • Allgemeinverfügung gültig ab 17. Juli bis zum 30. September 2025
  • Verbot der Wasserentnahme mit Pumpen aus Flüssen, Bächen & Gräben
  • Bewässerung mit Grundwasser nur von 18:00–10:00 Uhr erlaubt
  • Auch mit Erlaubnis sind Entnahmen von der Allgemeinverfügung betroffen
  • Bußgeld bis zu 50.000 € bei Verstößen

Landkreis Harz:

  • Allgemeinverfügung seit dem 01. Juli gültig bis – unter Vorbehalt des Widerrufes – zum 30. September 2025
  • Verbot: Entnahme aus Oberflächengewässern
  • Einschränkung: Grundwasserentnahme zur Bewässerung von 10-18 Uhr
  • Zuwiderhandlung: Bußgeld bis 50.000 Euro

Landkreis Wolfenbüttel:

  • Allgemeinverfügung gültig seit dem 16. Juni bis 30. September 2025
  • Verbot der Entnahme aus Fließgewässern 2. & 3. Ordnung
  • Grundwasserentnahme zur Bewässerung untersagt von 10-18 Uhr
  • gilt auch bei Erlaubnis, sofortige Vollziehung