In Braunschweig wird die Beregnung mit Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern eingeschränkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt bereits ab Freitag (17.07.), heißt es aus dem Rathaus. Sarah Schild aus der Radio38-Aktuell-Redaktion, was gilt laut Allgemeinverfügung?
Sobald ab 11 Uhr mehr als 20 Grad gemessen werden, dürfen von 12 bis 18 Uhr unter anderem öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen im Stadtgebiet nicht mit Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern beregnet werden. Das ist die Zeit der größten Tageshitze, laut Stadt verdunstet das genutzte Wasser zum großen Teil. Außerhalb des Zeitfensters ist die Beregnung gestattet. Erlaubt bleibt aber zum Beispiel, mit kostenpflichtigem Trinkwasser zu gießen. Man müsse laut Verwaltung sparsam mit Wasser umgehen, da es wenig Niederschlag gab und die Grundwasserstände gesunken sind. Viele kleinere Gewässer sind trocken gefallen – die Lage wird sich demnach laut Wetterprognosen erstmal nicht entspannen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September. Einen Link zur kompletten Fassung gibt es hier:
