BGH: Manipuliertes Auto ist ein Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat im VW-Diesel-Skandal heute erstmals ein vorläufiges Statement zur Rechtslage für betroffene Diesel-Kunden abgegeben. Demnach sieht der BGH ein manipuliertes Auto als Sachmangel. Die Begründung: Durch manipulierte Software bestand die Gefahr, dass die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis für das Auto entzieht. Gleichzeitig wurde der erste Termin am BGH zur Verhandlung einer Kunden-Klage im VW-Abgas-Skandal für kommende Woche abgesagt. Beide Parteien hätten sich zwischenzeitlich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, hieß es am Mittag über die dpa.