Auf dem Braunschweiger Bohlweg gilt künftig ein Alkoholverbot. Das teilte die Stadt nun mit. Die Verbotszone erstreckt sich über den Bereich der Rathauskolonnaden und die gegenüberliegende Straßenseite – inklusive der Straßenbahnhaltestelle Rathaus. Nördlich wird das Gebiet begrenzt durch die Dankwardstraße, südlich durch den Langen Hof. Zu den Gründen dieser Maßnahme sagte der Braunschweiger Ordnungsdezernent Tobias Pollmann:
Das Verbot gilt ab dem 3. April werktags zwischen 16:00 und 24:00 Uhr – an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 0:00 bis 06:00 Uhr. Untersagt sind das Konsumieren alkoholischer Getränke. Diese dürfen dann bei einer Kontrolle sichergestellt werden. Bei einem wiederholten Verstoß droht ein Zwangsgeld von 100 Euro.