„Kein Bier ab vier“ heißt es künftig am Braunschweiger Bohlweg

Auf dem Braunschweiger Bohlweg gilt künftig ein Alkoholverbot. Das teilte die Stadt nun mit. Die Verbotszone erstreckt sich über den Bereich der Rathauskolonnaden und die gegenüberliegende Straßenseite – inklusive der Straßenbahnhaltestelle Rathaus. Nördlich wird das Gebiet begrenzt durch die Dankwardstraße, südlich durch den Langen Hof. Zu den Gründen dieser Maßnahme sagte der Braunschweiger Ordnungsdezernent Tobias Pollmann:

Das Verbot gilt ab dem 3. April werktags zwischen 16:00 und 24:00 Uhr – an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 0:00 bis 06:00 Uhr. Untersagt sind das Konsumieren alkoholischer Getränke. Diese dürfen dann bei einer Kontrolle sichergestellt werden.  Bei einem wiederholten Verstoß droht ein Zwangsgeld von 100 Euro.