Braunschweig: Wachfrau an Pforte erstochen – Nun ist das Urteil gefallen

Nach der Bluttat an der Pforte des Braunschweiger Westermann-Verlages kurz vor Ostern ist das Urteil gefallen. Der 44-jährige Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, muss aber in die Psychiatrie. Wie berichtet hatte der Mann eine 53-jährige Wachtdienstmitarbeiterin mit einem Messer niedergestochen. Für die Frau gab es keine Rettung mehr. Ein Zeuge, der damals zufällig hinzustieß, sah das Blutbad und rief damals unter Schock die Polizei. Die Beamten konnten den Verdächtigen noch in Tatortnähe festnehmen. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes, genauso dann später im Prozessverlauf. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wurde angeordnet. Jährlich muss der Zustand des Verurteilten neu überprüft und bewertet werden. Solange er laut Ärzten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, bleibt er in der geschlossenen Einrichtung.