Mit dem April beginnt in Niedersachsen auch die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die Stadt Braunschweig erinnert daran, dass dann Hunde in der Natur an der Leine bleiben müssen. So werden die Tiere in der freien Landschaft daran gehindert, umherzustreunen oder zu wildern. Zur freien Landschaft zählen Wälder und Wiesen, aber auch Wege und Gewässer. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde, die zur regelmäßigen Jagd, als Rettungs- oder Hütehunde von Behörden oder als Assistenzhunde genutzt werden. Welche Teile Braunschweigs als feie Landschaft gelten und weitere Infos zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gibt es hier:
Zur freien Landschaft gehören z. B. der Westteil des Richmondparks, Ölpersee, Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.
Welche Flächen im Einzelnen zur freien Landschaft gehören sind der Park- und Grünanlagensatzung (PGS) und deren Anhang A zu entnehmen (https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/park-und-gruenanlagensatzung.php bzw. https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/PGS_Anlage_A.pdf ).
Nicht zur freien Landschaft gehören:
für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege; Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
