Drohnen fliegen weiterhin niedersächsische Gefängnisse an

Drohnen fliegen weiterhin über Niedersachsens Gefängnisse. Dieses Jahr wurden bislang 18 solcher Fälle registriert. Im vergangenen Jahr wurden ebenfalls 18 Vorfälle gemeldet. Im Luftraum über einer JVA gilt in einem Radius von 100 Metern ein Flugverbot.  Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Um zu verhindern, dass Drohnen Waffen, Drogen oder Handys über Gefängnissen abwerfen, hatte das Justizministerium vor zwei Monaten angekündigt, mobile Überwachungssysteme anzuschaffen. Sie sollen den Luftraum über den Gefängnissen unter anderem in Wolfenbüttel, Sehnde und Celle kontrollieren. Wie das Ministerium mitteilte, sei mittlerweile ein Drohnendetektionssystem im Einsatz. Weitere sollen folgen.