Ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette: Gericht geht nicht von Mordversuch aus

Kein Mordversuch: Davon geht das Gericht im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette aus. In dem Prozess ging es um einen Überfall 2015 in Stuhr nahe Bremen, bei dem drei Schüsse gefallen sind. Dennoch besteht weiter der Vorwurf des Tötungsvorsatzes. Auch wenn der Tod des Opfers nicht gewollt gewesen sei, sei er doch in Kauf genommen worden, so die Richter. Sollte Klette verurteilt werden, kann sie nun mit einer niedrigeren Strafe rechnen. Die 66-Jährige steht unter Verdacht, gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Deutschland überfallen zu haben – auch in Cremlingen, im Kreis Wolfenbüttel.