Endlich wieder reisen, endlich wieder fremde Länder entdecken, endlich wieder grenzenlos entspannen! Aber dieses Mal etwas anders…. Wer von eurer Familie, euren Verwandten oder Freunden hat sich eine Auszeit mal so richtig verdient?
Radio38 und Fliegen-ab-Braunschweig.de schicken eure Liebsten über Ostern in die Sonne – es geht nach Rom und Barcelona!
Die „Ewige Stadt“ Rom zählt zu den faszinierendsten Metropolen der Welt. Mit ihren weltberühmten Bauwerken wie dem Kolosseum, dem Pantheon oder der majestätischen Engelsburg ist sie ein lebendiges Museum unter freiem Himmel. Doch Rom ist nicht nur Vergangenheit – es lebt! Das italenische „Dolce Vita“ ist hier überall spürbar: in gemütlichen Straßencafés, beim Flanieren über antike Plätze oder beim Genießen von Pasta und Tiramisu in einer der vielen traditionellen Trattorien.

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Oder erlebt Barcelona! Die katalanische Hauptstadt vereint eine faszinierende Mischung aus kulturellem Reichtum, beeindruckender Architektur und mediterranem Lebensgefühl. Taucht ein in die lebendige Atmosphäre dieser einzigartigen Stadt bei einem Spaziergang entlang der berühmten Promenade La Rambla, einem Besuch der beeindruckenden Sagrada Familia oder einem Bummel durch die engen Gassen des Gotischen Viertels. Auch die katalanische Küche ist bekannt für ihre Vielfalt und Raffinesse – probiert köstliche Tapas, frische Meeresfrüchte und traditionelle Gerichte wie Paella oder Fideuà.

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Und eure Liebsten können quasi einfach aus der Haustür fallen, um dorthin zu kommen – es geht nämlich los ab dem Flughafen Braunschweig – Wolfsburg – also direkt vor der Tür!
Mitmachen ist ganz einfach:
Schaltet ab Montag, den 19. Januar Radio38 ein, um kurz nach 7 spielen wir mit euch in der Radio38-Morgenshow „Stadt-Land-Fluss“. Täglich löst Ihr eine kniffelige Quiz-Frage und sammelt die richtigen Antworten. Am Donnerstag habt Ihr dann (hoffentlich) vier richtige Lösungen?! Diese schickt Ihr per Teilnahmeformular an uns UND schreibt uns, wer und warum von eurer Familie, euren Verwandten oder Freunden die Reise so richtig verdient hat. Unsere Losfee wird dann einen Gewinner/ eine Gewinnerin ziehen, die wir anrufen.
Frage 1:
Welche Stadt an der Oker ist bekannt für ihr mittelalterliches Schloss und historische Altstadt?
A) Helmstedt
B) Peine
C) Wolfenbüttel
Frage 2:
Was war das Kolosseum im antiken Rom hauptsächlich?
A) Tempel
B) Marktplatz
C) Amphitheater
Frage 3:
Welche Stadt gehört zum UNESCO-Welterbe?
A) Goslar
B) Wolfsburg
C) Salzgitter
Frage 4:
Wie hieß Rom in der Antike häufig?
A) Stadt der Götter
B) Ewige Stadt
C) Goldene Stadt
Das Kontaktformular
Teilnahmebedingungen:
- Anerkennung der Bedingungen Mit der Teilnahme an dem von Radio38 veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Radio38 GmbH & Co. KG.
- Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von Radio38 sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.
- Spielzeiten Radio38 veranstaltet das Gewinnspiel on Air über den Sender vom 19. Januar 2026 bis zum 23. Januar 2026 sowie vom 25. Januar 2026 bis 30. Januar 2026 – jeweils montags bis donnerstag von 5 bis 19 Uhr, am Freitag, dem 23. Januar von 5 bis 19 Uhr; am Freitag, dem 30. Januar von 5 bis 7:15 Uhr. Das Gewinnspiel wird in einzelnen, zeitlich begrenzten Spielrunden durchgeführt, die innerhalb der oben angegebenen Spielzeiten in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Auf den Beginn jeder Spielrunde wird zuvor zeitig jeweils wiederholt über den Radiosender hingewiesen. Jede Spielrunde wird mit einer Anmoderation über den Sender Radio38 eingeleitet, mit der auf das Gewinnspiel hingewiesen wird. Eine Veränderung der Gewinnspielzeit bleibt vorbehalten.
- Spielablauf Innerhalb der angegebenen Spielzeit werden jeweils von Montag bis Donnerstag täglich einzelne Quizfragen gestellt. Ab der ersten Nennung der letzten Quizfrage am jeweiligen Donnerstag in der Radio38-MorgenShow, können die Hörer über das Kontaktformular auf der Radio38-Webseite teilnehmen. Dabei müssen alle korrekten Lösungen aufgelistet werden, die in der jeweiligen Woche von Montag bis Donnerstag gesammelt wurden (4 Lösungen). In den Lostopf kommen alle Einsendungen, die alle vier Lösungen richtig und eine Begründung genannt haben, wieso die angegebenen Personen die Reise gewinnen sollten sowie bis zum jeweiligen Donnerstagabend eingegangen sind. Eine unabhängige Person wird aus dem Lostopf einen Gewinner/ eine Gewinnerin ziehen. Diese Person wird daraufhin von Radio38 telefonisch benachrichtigt. Die Anrufe können von einer unbekannten Nummer kommen. Ist diese Person am jeweiligen Donnerstagmittag/Freitagmorgen nach zwei Versuchen nicht telefonisch zu erreichen, wird eine neue Gewinnerin/ ein neuer Gewinner aus dem Lostopf gezogen. Die erste Person hat danach keinen Anspruch mehr auf den Gewinn. Am jeweiligen Freitag wird die Gewinnerin/der Gewinner der jeweiligen Reise on Air bekanntgegeben. Das Gewinnspiel wird in Kooperation mit Fliegen-ab-Braunschweig.de und dem Reiseunternehmen Der Schmidt durchgeführt.
- Gewinnanspruch Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die angerufen wurden, den Anruf aber nicht entgegen genommen haben, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns.
- Gewinnübergabe: Der Gewinn hier: Reise nach Rom für eine Woche für zwei Personen und ein Kind (bis 11 Jahre) vom Veranstalter (Der Schmidt – Fliegen-ab-Braunschweig.de / momento by DER SCHMIDT) im vom Veranstalter angegebenen Zeitraum vom 02. April bis 07. April 2026. Reise nach Barcelona für eine Woche für zwei Personen und ein Kind (bis 11 Jahre) vom Veranstalter (Der Schmidt – Fliegen-ab-Braunschweig.de / momento by DER SCHMIDT) im vom Veranstalter angegebenen Zeitraum vom 28. März bis 02. April 2026. Die möglichen Flüge sind vom Veranstalter festgelegt. Einzelheiten können nach dem Gewinn bei dem Veranstalter direkt erfragt werden. Der Gewinner/ die Gewinnerin ist selbst dafür verantwortlich, den Gewinn in Anspruch nehmen zu können. Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Ausschluss von Teilnehmern Radio38 hat das Recht, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von Radio38 oder von anderen Teilnehmern am Gewinnspiel. In solchen Fällen ist Radio38 berechtigt, verloste Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
- Beendigung des Gewinnspiels Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Radio38 das Gewinnspiel unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird Radio38 dies umgehend über die Webseite www.Radio38.de mitteilen, bei Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraums. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus anderen technischen Gründen, die eine erhebliche Beeinträchtigung für den Ablauf des Gewinnspiels bedeuten.
- Datenschutz Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärungen zu finden.
- Rechtsweg Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.
