Gericht kippt Prostitutionsverbot

In Niedersachsen dürfen Bordelle wieder öffnen. Auch Straßenprostitution ist ab sofort wieder erlaubt. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Geklagt hatte ein Bordell-Betreiber aus Bad Harzburg. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass ein Verbot aufgrund deutlich gesunkener Infektionszahlen nicht mehr verhältnismäßig sei. Ein Verbot würde die Branche im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen benachteiligen und gegen die Berufsfreiheit verstoßen.