Gericht kippt Schließung von Discos und Bars bei Inzidenz über 10

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat jetzt auch die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Kraft gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte. Bedeutet: Betreiber dürfen nun bis zu einem Inzidenzwert von 35 im niedersächsischen Stufenplan wieder öffnen. Das Gericht befand, dass nach den vom Robert Koch-Institut aufbereiteten Daten das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle spiele. Generelle Betriebsschließungen einzelner Branchen seien bei einer Inzidenz unter 35 nicht mit dem Infektionsschutzgesetz vereinbar, heißt es weiter in der Begründung. Die Betreiberin einer Shisha-Bar hatte den Eilantrag erwirkt und Recht bekommen.