Gifhorner Missbrauchsprozess: Angeklagter in U-Haft kommt frei

Im Gifhorner Missbrauchsprozess hat die Strafkammer den Haftbefehl gegen den 57-jährigen Angeklagten aufgehoben. Die Entscheidung erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim, wie ein Sprecher des Landgerichts heute mitteilte. Hintergrund sei ein Zwischenfazit der psychologischen Sachverständigen zu den Aussagen der Opfer. Demnach seien, statt der seit März 2019 andauernden Untersuchungshaft, auch „weniger einschneidende Maßnahmen“ möglich. Die 60-jährige Ehefrau des Angeklagten ist schon seit längerem aus der U-Haft entlassen. Ihr wird in sieben Fällen schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen wird, weil sie nichts gegen die Taten ihres Mannes unternommen haben soll. Er selber ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen angeklagt. Die beiden hatten rund 25 Jahre lang eine Wohngruppe in Gifhorn für hilfebedürftige Kinder und junge Erwachsene betreut. Die Verhandlung wir am 15 .April fortgesetzt.