Goslar: Anmeldungen für schulpflichtige Kinder starten

Bald ist es wieder so weit: für viele Kinder beginnt ein neuer Lebensabschnitt, sie werden eingeschult. Damit der Start in die erste Klasse im Schuljahr 2027/28 reibungslos abläuft, erinnert die Stadt Goslar an die rechtzeitige Anmeldung. Die Grundschulen der Stadt bieten im Mai Termine dafür an, heißt es. Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2020 bis einschließlich dem 1. Oktober 2021 geboren wurden. Erziehungsberechtigte können den Schulbesuch unter bestimmten Voraussetzungen aber vorziehen oder hinauszögern. Die Kinder sind an der Grundschule anzumelden, der sie aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind. Weitere Infos zur Anmeldung und den Terminen gibt es hier:

Alle zum Schuljahresbeginn 2027/28 einzuschulenden Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Satzung, die am 3. März 2026 vom Rat der Stadt Goslar beschlossen wurde, in einigen Fällen eine Neuzuordnung zu einem anderen Schulbezirk vorgenommen wurde. Die Schulbezirkssatzung befindet sich im Internet unter https://www.goslar.de/leben-in-goslar/bildung/schulen/grundschulen-in-goslar.

Bislang war es Aufgabe der Schulen, den Sprachstand eines Kindes festzustellen. Das passierte in der Vergangenheit zumeist bereits im Zuge der Schulanmeldung. Aufgrund der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zum 1. August 2018 wurde die Zuständigkeit für die Sprachstandsfeststellung und die vorschulische Sprachförderung jedoch nunmehr von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert, soweit die kommunalen oder freien Träger besondere Sprachfördermaßnahmen anbieten, die nicht in der Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Für alle Kinder, die vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen, obliegt die Pflicht zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung weiterhin den Schulen. Sie hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und gegebenenfalls erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.

Die Anmeldetermine der Goslarer Grundschulen zur Einschulung im Schuljahr 2027/28 sind nachfolgender Pressemitteilung zu entnehmen:

https://www.goslar.de/fileadmin/form_definitions/goslar/pressemitteilung_anmeldung_schulanfaengerinnen_2027_28.pdf