Grünes Licht für den Ausbau der A39

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von Umweltschützern abgewiesen. Der Abschnitt zwischen Wolfsburg und dem Südrand der Lüneburger Heide darf gebaut werden.

Laut dem Leipziger Urteil vom heutigen Morgen seien die Pläne rechtlich völlig in Ordnung. Das Gericht wies alle Einwände zurück. Der Umweltverband BUND wollte den Bau des rund 14 Kilometer langen Teilstücks zwischen Weyhausen und Ehra im Landkreis Gifhorn verhindern. Die Umweltschützer argumentierten, dass der Ausbau direkt durch das geschützte Vogelmoor führe und die Natur sowie Gewässer massiv schädige. Vor sieben Jahren hatte der Verband recht bekommen, woraufhin das Land Niedersachsen die Pläne deutlich nachbessern musste. Während der BUND sich sehr enttäuscht über die heutige Entscheidung zeigte und vor schweren Folgen für die Artenvielfalt warnte, gibt es positive Stimmen aus der Politik und der Wirtschaft. Dort wurde der Lückenschluss seit Jahren gefordert.

Die gesamte A39 würde dann von Südniedersachsen bis Hamburg führen und parallel zur westlich gelegenen A7 verlaufen. Südlich von Hildesheim an der A7 zweigt die Strecke ab.