Jede Sekunde zählt!

Unserem Klima geht es nicht gut. Auch wir wollen einen Beitrag leisten – für die Zukunft der Welt, der Region, unserer Heimat.

Das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist in der breiten Gesellschaft angekommen. Menschen fragen nach, hinterfragen und möchten umweltbewusster konsumieren.

Wir müssen aber auch die Menschen und Projekte unterstützen, die sich aktiv für den Klima und Umweltschutz einsetzen. Deshalb sagt Radio38: Jede Sekunde zählt!

Das ist die erste nachhaltige Radiowerbung unserer Region.

Foto: Radio38

Für jede ausgestrahlte Werbesekunde, spendet Radio38 an regionale Umwelt und Klimaprojekte und unterstützt den Kampf gegen den Klimawandel.

Zusammen packen wir es an! 

Denn wir SIND die Region.

 

Wie funktioniert die Aktion?

Zuerst werden wir ordentlich Werbesekunden sammeln.

Währenddessen könnt Ihr uns schonmal Projekte vorschlagen, die Unterstützung brauchen. Die Mailadresse dafür findet ihr weiter unten.

Wenn wir genug zusammen haben, entscheidet eine unabhängige Jury, welche und wie viele Projekte wir unterstützen können und werden.  So können wir den Menschen helfen, die das Problem anpacken!

Foto: Radio38

Macht mit!

Ihr kennt ein Projekt, das wir unterstützen sollen?

Schickt euren Vorschlag an redaktion@radio38.de  Betreff: Jede Sekunde zählt – Projektvorschlag

Bitte nennt uns dazu den Namen und das Ziel des Projekts, warum ihr genau dieses Projekt vorschlagt und den Ansprechpartner sowie die Stadt, in der es beheimatet ist. Im besten Fall auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners. Wir wählen am Ende die Projekte aus, die wir unterstützen.

Ihr seid ein Unternehmen und wollt nachhaltige Werbung schalten und damit regionale Klimaprojekte unterstützen?

Schickt eine Mail an werben@radio38.de Betreff: Jede Sekunde zählt – Werbeanfrage

Foto: Radio38

 

Bedingungen:

  1. Anerkennung der Bedingungen
    Mit der Teilnahme an der von Radio38 veranstalteten Aktion erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Radio38 GmbH & Co. KG an.
  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus dem Radio38-Sendegebiet Braunschweig, Peine, Salzgitter, Goslar, Wolfenbüttel, Helmstedt, Wolfsburg und Gifhorn. Privatpersonen können Projekte vorschlagen. Eine Registrierung unter der Radio38-Webseite ist dazu erforderlich.
  3. Zeitraum
    Radio38 veranstaltet die Aktion auf unbestimmte Zeit. Das Unterbrechen oder Beenden der Aktion ist dem Sender vorbehalten.
  4. Ablauf
    Für Unternehmen:
    Um als Unternehmen teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an die Radio38 Werbeabteilung über die Mailadresse werben@radio38.de. Radio38 misst die Werbesekunden der regulär eingebuchten Kampagnen. Für jede ausgestrahlte Werbesekunde spendet Radio38 an Umwelt und Klimaprojekte in unserer Region. Pro Sekunde wird mindestens 1 Cent an ausgewählte, regionale Projekte gespendet, die sich dem Ziel des Klimaschutzes ausgesprochen haben. Radio38 behält sich vor, den Spendenbetrag zu erhöhen. Für Vorschläge: Radio38 sammelt die vorgeschlagenen Projekte und prüft diese auf ihre Eignung als zu unterstützende, regionale Klimaprojekte. Nur Projekte, bei denen die nötigen Informationen vorliegen (Name, Ziel, Stadt, Ansprechpartner) können berücksichtigt werden. Es können keine Privatpersonen unterstützt werden. Der Person, die das Projekt vorgeschlagen hat, steht keine finanzielle Unterstützung zu. Unternehmen können nicht das hauseigene Projekt vorschlagen. Die Auswahl und die Anzahl der durch finanzielle Unterstützung berücksichtigten Projekte obliegt Radio38. Mehrmaliges Vorschlagen erhöht nicht die Chance, ausgewählt zu werden.
  5. Anspruch für vorgeschlagene Projekte
    Durch Privatpersonen oder Unternehmen vorgeschlagene Projekte können allein durch den Vorschlag keinen Anspruch geltend machen. Radio38 wählt die unterstützten Projekte aus. Die Anzahl der Projekte und der gespendete Betrag kann variieren. Durch die Auswahl eines Projekts steht diesem keine Werbung oder weitere Zahlungen über die Unterstützung hinaus zu.
  6. Ausschluss von Teilnehmern
    Berücksichtigte Projekte werden von weiteren Unterstützungen ausgeschlossen. Radio38 hat das Recht, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, die Auswahl und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen. Insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von Radio38 oder von anderen Teilnehmern.
  7. Beendigung der Aktion
    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Radio38 die Aktion unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird Radio38 dies umgehend über die Webseite www.radio38.de mitteilen, bei Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraums. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus anderen technischen Gründen, die eine erhebliche Beeinträchtigung für den Ablauf bedeuten.
  8. Veröffentlichung der Projekte
    Radio38 darf den Namen der Projekte, sowie Foto- und Videocontent unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der/die Teilnehmer/in tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner/ihrer Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von Radio38 ab. Sollten Audioaufnahmen von Projektbeteiligten erstellt werden, ist Radio38 berechtigt, diese auszustrahlen.
  9. Datenschutz
    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in unserer DATENSCHUTZERKLÄRUNG zu finden.
  10. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  11. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel
    Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.