Christian B. muss weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und regelmäßig Kontakt zu einer Bewährungshilfe halten – doch für ihn gilt nun kein Ausreiseverbot mehr. Wie das Oberlandesgericht Celle mitteilt, hat es die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim im Wesentlichen bestätigt. Die Weisung, dass B. einen Wohnsitz im Inland nehmen muss, habe der zuständige Senat aber aufgehoben.
Die Entscheidung stelle demnach nämlich einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit von Unionsbürgern da. Das könne nur durch eine gesetzliche Regelung eingeschränkt werden, eine solche sei aber nicht ersichtlich. Man könne B. aber zeitweise verbieten, auszureisen, etwa um Zeit für vorbereitende Maßnahmen zu gewinnen, so der Senat. Auch wäre es möglich, ein Verbot auszusprechen, dass er sich in bestimmten Regionen aufhält. Wie diese Weisung also ausgestaltet werden kann, muss das Landgericht Hildesheim entschieden. B. wurde vom Landgericht Braunschweig unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt, nach seiner Entlassung hat ihn das Hildesheimer Landgericht für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt.
B. gilt auch im Fall der verschwundenen Madeleine McCann als Verdächtiger – eine Anklage gibt es bisher noch nicht.
