Klage um Steuer auf Fahrschulunterricht abgewiesen


Führerschein Foto: radio38

Fahrschulunterricht kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Es handele sich um einen spezialisierten Unterricht, der nicht mit Schul- und Hochschulunterricht vergleichbar sei. Geklagt hatte ein Fahrlehrer aus Salzgitter. Er argumentierte, ein Führerschein für Autos oder Kleinlastwagen sei Teil der Allgemeinbildung. Viele Menschen seien als Fahrer oder Pendler beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen. Wäre der Fahrunterricht dem einer Hochschule gleichgestellt worden, wäre die Steuer darauf entfallen – und der Führerschein rund 500 Euro billiger geworden. Die Luxemburger Richter befanden hingegen, dass es einen gravierenden Unterschied in der Vermittlung und Weiterentwicklung von Wissen gibt.