Kreis Wolfenbüttel: Hartz IV trotz Eigentum im Ausland

Wer ein Haus im Ausland besitzt, kann in einer akuten Notlage dennoch Sozialleistungen beziehen – zumindest vorläufig. Das hat das Landessozialgericht in Celle entschieden. Im konkreten Fall ging es um ein deutsch-thailändisches Ehepaar aus dem Kreis Wolfenbüttel. Die Frau besitzt ein Haus in Thailand, in dem ihre Mutter und ein Neffe leben. In Deutschland lebte das Paar zunächst von Rücklagen, bis sich Mietschulden anhäuften. Das Jobcenter lehnte die Zahlung von Hartz IV ab, weil das Haus in Thailand verwertbares Vermögen sei und das Paar sich kaum um den Verkauf bemüht habe. Das Landessozialgericht verpflichtete das Jobcenter jedoch im Eilverfahren dazu, zumindest vorläufig zu zahlen. Wenn die Immobilie nicht sofort verfügbar sei, müsse eine Notlage vorläufig abgedeckt werden, entschied das Gericht. Eigentlich muss die Hartz IV-Grundsicherung nur dann gezahlt werden, wenn kein eigenes Vermögen mehr vorhanden ist. Das Ehepaar aus dem Kreis Wolfenbüttel muss die finanzielle Unterstützung aber möglicherweise später zurückzahlen. Es habe nicht glaubhaft gemacht, das Einfamilienhaus ernsthaft verkaufen zu wollen, befanden die Richter.