Lachgasverbot in Helmstedt

Der Kreistag Helmstedt hat es Mittwoch beschlossen – der Verkauf von Lachgas ist im Landkreis verboten. Dazu wurde eine Gefahrenabwehrverordnung verabschiedet, ein Verstoß würde ein Bußgeld von bis zu 5000 € bedeuten. Das Verbot gelte laut BZ auch für Automaten, bei denen auch Nutzung durch Minderjährige nicht ausgeschlossen werden kann. Lachgas ist eigentlich ein medizinisches Narkosemittel, das derzeit als Partydroge gehandelt wird. Die Symptome von Lachgas reichen unter anderem von Übelkeit und Kopfschmerzen über Schluckauf zu Blutdruckabfall. Bei höheren Mengen könne das Blut nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden, was bis zum Tod führen kann, heißt es weiter. Bislang sei das Thema im Landkreis noch nicht auffällig, allerdings hatte in Schöningen ein Kioskbetreiber den Verkauf von Lachgas in den Sozialen Medien beworben. Und auch in Gifhorn hat ein Automat in der Nähe einer Schule und eines Kindergartens für Aufsehen gesorgt.