Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung vor

Die Krankenhausplanung in Niedersachsen soll angepasst werden. Dazu hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun in den Landtag geht. Planung und Vergütung der Krankenhäuser sollen damit an die neue Rechtslage angepasst werden. Diese ist durch das Versorgungsverbesserungs- und das Reformanpassungsgesetz auf Bundesebene entstanden. In Zukunft sind dann Leistungsgruppen und Planfallzahlen ausschlaggebend, heißt es in einer Kabinettsmitteilung. Laut Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sollen künftig Leistungen und Kompetenz gebündelt werden. Die neuen Richtlinien sollen so eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung ermöglichen.