Bis zum 19. Januar nächsten Jahres müssen die Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 umgetauscht werden, der Landkreis Gifhorn rechnet mit einer erhöhten Terminnachfrage. Wie es aus dem Rathaus heißt, sollen betroffene Bürgerinnen und Bürger schon jetzt über die Internetseite einen Termin vereinbaren. Grund für den Tausch sei demnach eine EU-weite Vereinheitlichung aller Führerscheine – damit sollen sie zudem fälschungssicherer werden. Auch Besitzer eines Kartenführerscheins, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, sind zum Tausch verpflichtet. Vier bis Sechs Wochen nach der Beantragung soll der neue Führerschein bei den Besitzern sein. Alle Infos zum Antrag und einen Link zur Online-Terminvergabe gibt es hier:
http://www.landkreis-gifhorn.de/führerscheinstelle
Der neue Führerschein ist in der Abteilung Verkehrswesen beim Landkreis Gifhorn, Im Heidland 39 in Gifhorn, zu beantragen. Für den Umtausch des alten Führerscheins ist ein persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Benötigt werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und, soweit der alte Papier-Führerschein nicht von der Behörde des jetzigen Wohnortes ausgestellt worden ist, eine Karteikartenabschrift. Die Beantragung der Karteikartenabschrift kann telefonisch, schriftlich oder online bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgen. Der neue Führerschein kommt nach vier bis sechs Wochen. Der alte Führerschein wird entsprechend gekennzeichnet und darf behalten werden. Die Kosten sind bundesweit einheitlich und betragen 26,50 Euro Umtauschgebühr zuzüglich 6,40 Euro für den Direktversand.
