Landkreis Goslar scheitert mit Millionenklage gegen Harzer Klinik

Mit seiner millionenschweren Schadenersatzforderung gegen die Asklepios Kliniken ist der Landkreis Goslar vor Gericht gescheitert. Die Zivilkammer habe die Klage abgewiesen, weil sie keine Vertragsverletzung erkennen könne, sagte ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig. Der Landkreis Goslar wollte mit dem Zivilprozess von dem Unternehmen eine Strafe von 16 Millionen Euro erstreiten, weil er die Pflicht zur Weiterentwicklung der Klinik in Clausthal-Zellerfeld verletzt sah.

Bei dem Streit ging es um einen Kaufvertrag aus dem Jahr 2003, mit dem drei Kliniken im Harz privatisiert und zu einem Preis von 15 Millionen Euro verkauft wurden. Das Papier sieht für den Fall der Verletzung der vertraglichen Pflichten eine Vertragsstrafe von bis zu einer Million Euro pro Jahr vor. Eine zentrale Frage war, was Weiterentwicklung in Bezug auf Clausthal-Zellerfeld bedeutet. Der Begriff sei auslegungsbedürftig, hatte die Richterin schon in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung im August gesagt. Der Vertrag kläre konkret nur, dass es grundsätzlich keine Schließung geben dürfe. Weiterentwickeln müsse nicht zwangsweise ausbauen bedeuten.

Aus Sicht des Gerichts waren keine Voraussetzungen für eine Vertragsstrafe gegeben, wie der Sprecher sagte. Dafür hätte es ihm zufolge auch fristgerechter Abmahnungen bedurft. Der Landkreis sei aber nach Auffassung des Gerichts über die Entwicklung am Standort Clausthal-Zellerfeld informiert gewesen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.