Lebenslange Haftstrafe 10 Jahre nach Mord in Helmstedt

Im Mordprozess gegen einen 48-Jährigen vor dem Braunschweiger Landgericht lautet das Urteil: lebenslänglich. Der Mann ist damit fast zehn Jahre nach der Tat doch noch verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen 42-jährigen Bekannten in Helmstedt mit Messerstichen heimtückisch umgebracht hatte. Zahlreiche Indizien sprachen demnach für eine Verurteilung, darunter Schuhabdrücke des Angeklagten am Tatort. Der Beschuldigte hatte die Tat bis zuletzt bestritten. Nun hat er die Möglichkeit innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Der Prozess war nach so langer Zeit möglich geworden, weil der 48-Jährige bei einer erneuten Befragung zugab in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Der 48-Jährige war schon kurz nach der Tat verdächtigt worden. Wegen zu weniger Beweise war das Verfahren damals eingestellt worden.