Ein Mann hat einem anderen Mann in Wolfsburg in den Oberschenkel geschossen und schwer verletzt sowie einen weiteren Mann mit zwei Schüssen tödlich verletzt. Deshalb ist er unter anderem wegen Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nun wurde der Fall vor dem Braunschweiger Landgericht erneut verhandelt. Der Nebenkläger hatte Revision eingelegt. Er ist der Vater des Verstorbenen und hielt die Strafe für zu gering, er sei von Mord ausgegangen. Doch auch die Strafkammer in Braunschweig legte das Urteil auf 4 Jahre und 9 Monate fest. Grund für das Strafmaß seien die mildernden Umstände, so die Richterin. Beispielsweise sei der Angeklagte umfassend geständig gewesen. Außerdem habe er nur bedingt vorsätzlich gehandelt. Er habe zwar eine Schusswaffe zur Einschüchterung dabeigehabt, er habe in der Situation allerdings affektiv geschossen, niemandem nach dem Leben getrachtet. Auch die tödlichen Schüsse fielen im Affekt, allein die Anwesenheit anderer sei ihm bewusst gewesen, nicht die Folge der Schüsse. Außerdem sei auch die Dauer des Verfahrens zu berücksichtigen, insgesamt haben die Prozesse samt Bearbeitung fast zwei Jahre gedauert, die Tat selbst läge schon über fünf Jahre zurück. Auch das sei strafmildernd, so die Richterin abschließend.
