Mutmaßlicher Islamist gewinnt Klage gegen VW

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten bei VW für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter in Hannover. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich. In diesem Fall müsste das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte vor einem Jahr befunden, dass dem Autobauer eine Weiterbeschäftigung des Mannes nicht zumutbar gewesen sei, weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet war. Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. Er soll sich einer Islamistenzelle in Wolfsburg angeschlossen haben.