Nach Rettung in Brome: 68 Hunde dürfen neues Zuhause finden

Nach der Hunde-Rettung in Brome im vergangenen Jahr hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht jetzt geurteilt. Das harte Durchgreifen des Landkreises Gifhorn war rechtskräftig – so das Urteil. Die Halter hatten gegen die Beschlagnahmung geklagt – die Richter wiesen die Beschwerde allerdings ab und sprachen von „hochgradig tierschutzwidrigen Umständen“ wie Futtermangel und großen Hygienemängeln. Wie berichtet, hat das Veterinäramt im November vergangenen Jahres 68 Hunde befreit. Manche von ihnen waren nur wenige Wochen alt. Der Landkreis war unter anderem durch Tierschutzanzeigen auf die verwahrlosten Tiere aufmerksam geworden. Da in der Region nicht genügend Platz für alle Hunde war, sind sie auf Tierheime in ganz Deutschland verteilt worden. Durch den Gerichtsbeschluss ist nun der Weg frei, um die Tiere schrittweise aus den Tierheimen an neue Besitzer zu vermitteln.