Neue Geflügelpest-Fälle: erste Maßnahmen in der Region

Im Landkreis Harz ist erneut die Geflügelpest festgestellt worden – auch hier in der Region gibt es jetzt die ersten Maßnahmen, heißt es aus den Kreisen Wolfenbüttel und Goslar.

Ausgehend vom Landkreis Harz gibt es jetzt eine Überwachungszone, die eben auch angrenzende Teile der Kreise Wolfenbüttel und Goslar betrifft. Damit gelten dort ab sofort besondere Schutzmaßnahmen, so war es ja auch beim letzten Mal. Beispielsweise müssen die Tiere wieder in geschlossenen Ställen oder unter einer Überdachung gehalten werden, damit sie nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Eier und weitere Erzeugnisse sowie die Tiere selbst dürfen nur noch unter bestimmten Auflagen verkauft werden, und es müssen Hygienemaßnahmen konsequent eingehalten werden. Private und gewerbliche Tierhalter können sich jederzeit beim zuständigen Veterinäramt melden.

Weitere Infos sowie eine Karte mit den Schutz- und Überwachungszonen gibt es hier:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/D88BF59F7E758A27788E95CB49516AA9E79F7C52E3E92085E68F0D1C36667B5D

LK Harz und Goslar:
• Alle Geflügelhaltenden, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht angemeldet haben, müssen diese umgehend beim Veterinäramt anzeigen.
• Aufstallungspflicht: Alle Geflügelhaltenden in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer vor Wildvögeln schützenden Überdachung zu halten.
• Verbringungsbeschränkungen: Das Verbringen von Geflügel, Erzeugnissen und Eiern aus Betrieben in der Überwachungszone ist nur unter bestimmten Auflagen gestattet.
• Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen: Geflügelhaltende müssen die Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben konsequent einhalten

• die Allgemeinverfügung ist ab sofort im digitalen Amtsblatt landkreis-goslar-de/amtsblatt veröffentlicht

LK Wolfenbüttel:

  • die Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Schladen-Werla sowie Teile der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse
  • Südlich von Hornburg wurde zudem auch eine Schutzzone eingerichtet
  • Die Allgemeinverfügung wurde am 30. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht: lkwf.de/amtsblatt

Weitere Informationen zur Geflügelpest auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES):

Aviäre Influenza | Tierseucheninfo

Private und betriebliche Geflügelhaltungen können sich für Fragen und Meldungen an das Veterinäramt im Landkreis Wolfenbüttel melden: veterinaeramt@lk-wf.de;  Telefon: 05331 84 6541.