Neue aufgestellte Richtlinie bedeutet neue Fördersumme. Das Niedersächsische Sozialministerium hat die sogenannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zu Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung“ für fünf Jahre neu aufgestellt.
Das heißt, dass Projekte von gemeinnützigen Organisationen, die sich mit der aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befassen, weitere fünf Jahre Förderung erhalten können. Der Fördertopf solle laut Ministerium für Projekte genutzt werden, die sich für Sensibilisierung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit einsetzen. So soll unter anderem in diesem und nächstem Jahr auch die „Toilette für Alle“ gefördert, heißt es aus dem Ministerium. Dabei handelt es sich um eine geräumige Toilette mit Patientenlifter und höhenverstellbarer Liege, um den Rücken zu schonen. Die Zahl der Toiletten soll landesweit von 20 auf 50 gesteigert werden, denn laut Minister Dr. Andreas Philippi sei ein barrierefreier Toilettengang eine notwendige Infrastruktur. Man spreche nicht über Luxus, sondern über Würde, so Philippi.
Maximal 80% der Gesamtausgaben werden bezuschusst, höchstens aber 50.000 Euro. Weitere Infos zur Förderung und auch zum Antrag gibt es hier:
Förderanträge für Inklusionsprojekte im Rahmen der Richtlinie Inklusion und Anträge auf Bezuschussung der Ausstattung mit der „Toilette für alle“ können ab jetzt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf finden Sie hier:
