Neue Testpflicht für Reiserückkehrer

Ab dem 1. August ändert sich die Testpflicht für Urlauber.

Künftig sollen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie zurück nach Deutschland kommen.

Virusvariantengebiet bedeutet: alle machen eine Test, auch genesene und Geimpfte.
Hochrisikogebiet – wie jetzt auch Portugal oder die Niederlande heißt Test, Impf- oder Genesenennachweis
Wer aus einem „einfachen“ Risikogebiet kommt hat sogar 48h Zeit, um einen negativen Test, seine Impfung oder Genesung nachzuweisen.

Ähnlich ist es mit der Quarantäne:
Urlaub in einem Variantengebiet heißt für alle 14 Tage Quarantäne, ohne Möglichkeit, sie vorher zu beenden. Nach einer Reise in ein Hochinzidenzgebiet kann jeder sich nach 5 Tagen freitesten. Bei allen anderen Ländern ist mit Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis keine Quarantäne nötig.

Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise weiterhin vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll das bald auch während der Fahrt möglich sein. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind aber nicht vorgesehen.

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