Niedersachsen führt Corona-Testpflicht an Schulen ein

In Niedersachsen gilt nach den Osterferien eine Corona-Testpflicht für den Schulbesuch. Schüler und Beschäftigte müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause testen. Zwei kostenlose Testkits werden den Schülern wöchentlich jeweils für die Folgewoche ausgehändigt. Nur mit einem negativen Testergebnis darf dann die Schule betreten werden. Bei einem positiven Testergebnis informieren die Betroffenen die Schule, die das Gesundheitsamt einschaltet. Kultusminister Grant Hendrik Tonne betonte nochmal: Auch nach den Osterferien bleibt es bei den aktuellen Regelungen zur Öffnung bzw. Schließung von Kitas und Schulen abhängig von der Sieben-Tages-Inzidenz.