Niedersächsische „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ verlängert: Bis zum 02. Februar gilt „Winterruhe“

Die  Niedersächsische  „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ ist verlängert worden. Die „Winterruhe“ gilt nun zunächst bis zum 2. Februar. Damit folge man dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, teilte die Landesregierung mit. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die Warnstufe 3 mit einigen zusätzlichen Regelungen. Bei den verschärfte Kontaktbeschränkungen setzt Niedersachsen das Mindestalter herab. Bislang wurden 14-Jährige bei Zusammenkünften nicht mitgezählt, jetzt trifft das nur noch auf maximal 13-Jährige zu. Zudem sind Tanzveranstaltungen verboten, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Auch die die „2Gplus-Vorgabe“ für die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportanlagen sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen gilt weiter. In den Schulen wird bis Ende des Monats noch täglich getestet, für Versammlungen gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Die angepasste Corona-Verordnung bringt aber auch einige Lockerungen mit sich. So wurde die von Bund und Ländern beschlossene verkürzte Quarantäne umgesetzt. Außerdem gelten nun weniger strenge Regeln bei Beerdigungen.