OLG Braunschweig urteilt zu Nachbarschaftsstreit wegen Solaranlage

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nach einem Nachbarschaftsstreit ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In dem Fall hatten sich die Kläger von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ihrer Nachbarn bei Sonne geblendet gefühlt und eine gerichtliche Niederlage erlitten. Zwar sei das Eigentum der Kläger durch die Reflexionen grundsätzlich beeinträchtigt, diese seien jedoch nicht wesentlich, teilte das Oberlandesgericht mit. Ähnlich hatte zuvor schon das Landgericht Göttingen entschieden. So existierten keine durch Gesetze festgelegten Richtwerte, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes stütze sich nun auf die Feststellungen eines Sachverständigen. Dem Experten zufolge waren im Wohnraum der klagenden Partei an nur 60 Tagen im Jahr und insgesamt weniger als 20 Stunden Reflexionen wahrnehmbar. Auch beim Ortstermin sei nur eine Aufhellung und keine Blendung festgestellt worden.