Osterfeuer in Braunschweig und Wolfsburg anmelden

Bald ist es wieder soweit: die Osterfeuer in der Region werden abgebrannt.

Auch in Braunschweig sind die „Brauchtumsfeuer“ Tradition. Aber wie die Verwaltung mitteilt, müssen dabei auch bestimmte Regeln beachtet werden. Da der öffentliche Charakter ein wesentlicher Bestandteil ist, dürfen die Feuer nicht in jedem Garten angezündet werden – in Kleingarten- oder Sportvereinen ist das aber möglich. Abgebrannt werden darf anfallender Baum- und Strauchschnitt.

Und auch in Wolfsburg ist die Anmeldung der Osterfeuer jetzt schon möglich. Auch hier gibt es von der Verwaltung Regeln, die unbedingt zu beachten sind.

Sowohl in Wolfsburg als auch in Braunschweig müssen die Feuer bis zum 20. März bei den Verwaltungen angemeldet werden, so können sich die Städte einen Überblick über Lage, Ausmaß und Zeitpunkt der Feuer machen.

 

Braunschweig

Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten, sind die Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz, Willi-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Fax 470-6399, E-Mail umweltschutz@braunschweig.de zu melden. Dies ist bis zum 20. März möglich.

Was darf verbrannt werden?

  • Reste vom jährlichen Pflanzenschnitt, also Baum- und Strauchsschnitt
  • Maximal 150 m³

Auf keinen Fall:

  • Haus- oder Sperrmüll, Plastikabfälle
  • Öl oder Benzin zum Anzünden des Feuers

Wichtig zu beachten:

  • Aufschichtung des Brennmaterials erst kurz vor Ostern (beugt illegaler Müllentsorgung vor)
  • Einen Tag vor Abbrennen muss umgeschichtet werden (damit nistende Tiere Zeit für Flucht haben)
  • Abstand zu Wohngebäuden: 50 Meter bei nicht brennbaren Baustoffen, 100 Meter bei brennbaren Materialien
  • Windrichtung! (Funkenflug oder Rauchbelastung)
  • Löschmittel für den Fall der Fälle parat haben (Sand, Decken, Schaufeln, …)
  • Muss innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein
  • Restliche Glut muss gelöscht und gegen Funkenflug gesichert werden (mit Erde abdecken)
  • Osterfeuerplätze müssen innerhalb einer Woche nach Abbrennen vollständig geräumt sein
  • Asche darf nicht zum Düngen genutzt oder kompostiert werden -> als Abfall bei der ALBA Braunschweig GmbH zu entsorgen

Wolfsburg

Anmeldungen für die Osterfeuer können online auf www.wolfsburg.de/veranstaltungsgenehmigung   mit dem dort hinterlegten Formular bis zum 20. März direkt beantragt werden. Der Veranstalter bleibt für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

Grundregeln:

  • Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung (z. B. Haus- und Sperrmüll) missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz.
  • Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor Ostern begonnen werden, da es sonst zum Ablagern von Abfällen führen kann.
  • Aufgeschichtetes Geäst und Pflanzenschnitt sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Kleinvögel, Igel und Wiesel. Daher ist es unbedingt erforderlich, das aufgeschichtete Material vor dem Anzünden auf- bzw. umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben.
  • Es dürfen keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden.
  • Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
  • Die Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen.

Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden vom Service-Center der Stadt Wolfsburg unter der Behördennummer 115 beantwortet.