Polizei kontrolliert wieder Radfahrer in Wolfenbüttel

In der Fußgängerzone ist Radfahren zwischen 8:30 Uhr und 19:00 Uhr nicht erlaubt, viele Radler steigen aber trotzdem nicht ab. Gerade mit womöglich erhöhter Geschwindigkeit besteht ein hohes Unfallrisiko, besonders für Kinder. Stadt, Polizei und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt wollen aber vor allem warnen und aufklären – es ginge dabei nicht um die Strafe. Die beträgt allerdings 15 Euro, wenn man außerhalb der erlaubten Zeiten auf dem Rad in der Innenstadt erwischt wird.