Prozess um „Kopfgeld“ bei Wolters endet mit Vergleich

Beim Hofbrauhaus Wolters haben sich Geschäftsführung und Betriebsrat vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Hintergrund war der Streit um ein sogenanntes „Kopfgeld“ – eine Prämienzahlung für denjenigen, der den Verfasser eines anonymen Beschwerdebriefs preisgibt. In dem Brief wurden zehn Mitarbeiter des Unternehmens beleidigt. Der Fall ist am Nachmittag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig abgeschlossen worden. Die Geschäftsführung muss die Prämienzahlung nun zurücknehmen. Der Betriebsrat sorgt im Gegenzug dafür, dass Streitigkeiten nicht mehr in diesem Ausmaß eskalieren.

Foto: Wolters Logo (Quelle: Hofbrauhaus Wolters)