Reise nach Italien 2019

Wir verlosen zusammen mit fliegen-ab-braunschweig.de eine Reise für 2 Personen nach Rom und direkt danach eine weitere Reise für 2 Personen nach Sardinien. Auf dieser Seite könnt Ihr mitmachen!

Wie funktioniert das Spiel? Wir nennen Euch ab dem 14.01.2019 in den beiden Wochen von Montag bis Donnerstag jeweils 2 Dinge, die wir in unseren Urlaubskoffer packen, die werden jeden Morgen in der MorgenShow um 07:10 Uhr genannt und im Laufe des Tages im Programm wiederholt. Merkt sie Euch und sendet uns am jeweiligen Donnerstag eine Nachricht über das folgende Kontaktformular mit allen Gegenständen, die wir an den 4 Tagen genannt haben und nehmt so an unserem Gewinnspiel teil. Habt Ihr alle Gegenstände richtig genannt, kommt er in den Lostopf. Am jeweiligen Freitag wird dann morgens der Gewinnern einer Reise bekanntgegeben.

Bitte beachtet auch unsere Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen.

In der ersten Woche vom 14.01 bis 17.01.2019 geht es um eine Reise nach Rom!

Foto: Radio38/Ratzmann

In der zweiten Woche vom 21.01 bis 24.01.2018 schicken wir Euch nach Sardinien!

Foto: Reisebüro Schmidt GmbH

Das sind die möglichen Reisetermine:

Rom: 26. bis 30. März

Sardinien: 14. bis 21. Mai – 21. bis 28. Mai oder 28. Mai bis 4. Juni

Das Kontaktformular








AGB und Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen

 

Teilnahmebedingungen:

  1. Anerkennung der Bedingungen Mit der Teilnahme an dem von Radio38 veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Radio38 GmbH & Co. KG.
  2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von Radio38 sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.
  3. Spielzeiten Radio38 veranstaltet das Gewinnspiel on air über den Sender vom 14.01. bis 24.01.2018 montags bis freitags von 5 bis 19 Uhr. Das Gewinnspiel wird in einzelnen zeitlich begrenzten Spielrunden durchgeführt, die innerhalb der oben angegebenen Spielzeiten in unregelmäßigen Abständen stattfinden.Auf den Beginn jeder Spielrunde wird zuvor zeitig jeweils wiederholt über den Radiosender deutlich hingewiesen. Jede Spielrunde wird mit einer Anmoderation über den Sender Radio38 eingeleitet, mit der auf das Gewinnspiel hingewiesen wird. Eine Veränderung der Gewinnspielzeit bleibt vorbehalten, diese wird dann jedoch umgehend auf der Internetpräsenz www.Radio38.de bekannt gegeben.
  4. Spielablauf Innerhalb der angegebenen Spielzeit werden jeweils von Montag bis Donnerstag täglich zwei Gegenstände von den Moderatoren genannt, die sie mit in den Urlaub nehmen würden. Ab der ersten Nennung der letzten zwei Gegenstände am jeweiligen Freitag in der Radio38-MorgenShow können Sie über das Kontaktformular auf der Radio38-Webseite teilnehmen. Dabei müssen alle Gegenstände aufgelistet werden, die in der jeweiligen Woche von Montag bis Donnerstag genannt wurden (8 Gegenstände). In den Lostopf kommen alle Einsendungen, die alle acht Gegenstände richtig genannt haben und bis zum jeweiligen Donnerstagabend eingegangen sind. Eine unabhängige Person wird daraufhin aus dem Lostopf einen Gewinner/ eine Gewinnerin ziehen. Diese Person wird daraufhin von Radio38 telefonisch benachrichtigt. Ist diese Person am jeweiligen Donnerstag nach zwei nicht telefonisch zu erreichen, wird eine neue Gewinnerin/ ein neuer Gewinner aus dem Lostopf gezogen. Die erste Person hat danach keinen Anspruch auf den Gewinn. Am jeweiligen Freitag wird die Gewinnerin/der Gewinner der jeweiligen Reise on air bekanntgegeben.
  5. Gewinnanspruch Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.Teilnehmer, die aufgrund des Zufallsprinzips zwar kostenpflichtig die vorgeschaltete Telefonplattform erreicht haben oder sogar in die Warteschleife zum Studio gestellt worden sind, aber nicht von dem Moderator entgegen genommen wurden, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns.
  6. Gewinnübergabe Der Gewinn, hier: Eine Reise nach Sardinien oder Rom im vom Veranstalter angegeben Zeitraum. Einzelheiten können nach dem Gewinn bei dem Veranstalter direkt erfragt werden. Der Gewinner/ die Gewinnerin ist selbst verantwortlich den Gewinn, die Reise, in Anspruch zu können. Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
  7. Ausschluss von Teilnehmern Radio38 hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von Radio38 oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist Radio38 berechtigt, verloste Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
  8. Beendigung des Gewinnspiels Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Radio38 das Gewinnspiel unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird Radio38 dies umgehend über die Webseite www.Radio38.de mitteilen, bei Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraums. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus anderen technischen Gründen, die eine erhebliche Beeinträchtigung für den Ablauf des Gewinnspiels bedeuten.
  9. Datenschutz Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärungen zu finden.
  10. Rechtsweg Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  11. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.