Testpflicht an Schulen nach Ostern


Corona-Schnelltest Foto: Radio38

Nach den Osterferien gilt an sämtlichen Schulen in Niedersachsen eine Corona-Testpflicht.
So müssen sich alle Schüler und Beschäftige zweimal in der Woche selbst auf das Virus testen – und zwar zu Hause, die Test verteilt wiederum die Schule, erklärt Kultusminister Grant-Hendrik Tonne:
Eltern von minderjährigen Schülern müssen den negativen Test bestätigen. Fehlt dieses, ist die Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht möglich.