Urteil im „Ehrenmord-Prozess“ von Salzgitter ist rechtskräftig

Das Urteil im sogenannten Salzgitteraner Ehrenmord-Prozess ist rechtskräftig. Das hat der BGH entscheiden. Der 33-jährige Angeklagte war wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz bereits im Februar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der Anklagte Revision eingelegt und auch teilweise Erfolg gehabt. Die im Urteil festgestellte „besondere Schwere der Schuld“ muss in einem neuen Verfahren am Braunschweiger Landgericht noch einmal überprüft werden. Bedeutet: Ohne diesen Zusatz könnte der Täter bereits nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß kommen. Der 33-jährige Syrer hatte in einem Hinterhof fünf Schüsse auf den aus dem Irak stammenden Lebensgefährten seiner Schwester abgefeuert, weil dieser nicht muslimischen Glaubens war. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus.