Urteil nach Messerangriff in Schwülper rechtskräftig

Das Urteil nach einer Messerattacke in Schwülper wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Der BGH hat damit das Urteil des Landgerichts in Hildesheim vom April bestätigt. Eine heute 35-jährige Frau war zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann mit einem Küchenmesser niedergestochen hatte. Zur Ausführung ihres Plans hatte sie den 21 Monate alten gemeinsamen Sohn in einen Karton im Flur gesetzt, sodass der Mann bei der geplanten Abholung des Kindes abgelenkt war. Dann stach sie von hinten zu. Der Mann erlitt dabei schwere Verletzungen, konnte die Angeklagte aber am Ende überwältigen. Zur Motivlage hatte sie ausgeführt, es nicht ertragen zu haben, dass ihr Ehemann sich bei der Begrüßung des Kindes als „Supervater“ präsentiert habe. Deshalb sei sie ausgerastet und habe mit dem schon seit mehreren Wochen zur Verteidigung im Flur liegenden Messer zugestochen.