Waffen- und Messerverbot im ÖPNV

Waffen und Messer sind ab dem 1. April 2026 im ÖPNV verboten, das hat das Niedersächsische Innenministerium angeordnet.

Waffen und Messer jeglicher Art dürfen nicht mehr zugriffsbereit geführt werden, das gilt im kompletten Nahverkehrsnetz. Erlaubt sind sie nur dann, wenn sie nicht zugriffsbereit sind oder wenn es sich um Taschen- oder Obstmesser handelt. Außerdem gilt das Verbot in allen Gebäuden, Haltepunkten, Bahnsteigen und Unterführungen dazu. Mit der Verordnung nach dem Waffengesetz können Behörden gegen das Tragen von Waffen und Messern vorgehen. Zum Beispiel können Personen ohne Anlass kontrolliert und Gegenstände sichergestellt werden. Darüber hinaus sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich. Laut Ministerin Daniela Behrens sei der Mix aus verschiedenen Maßnahmen möglich, um die Zahl der Messerangriffe zu senken.

Und auch die Sicherheits- und Ordnungsbehörden werden durch die Befugnisse gestärkt. Einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog zu dem Thema gibt es hier:

www.mi.niedersachsen.de/Waffenverbot_OPNV