Weihnachtsmärkte dürfen unter Auflagen öffnen

Die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen dürfen nach einem Jahr Corona-Pause wieder öffnen. So steht es in der aktualisierten Corona-Verordnung. Es gibt aber auch einige Auflagen. Jeder Stand und jedes Fahrgeschäft soll zum Nächsten grundsätzlich mindestens 2 Meter Abstand halten. Die Kommunen können hier aber auch ihre eigenen Regelungen treffen. Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, muss sich mindestens zweimal wöchentlich testen lassen. Bei 2G müssen sich ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter täglich testen, hinzu kommt eine FFP-Maskenpflicht.

Grundsätzlich gilt aber die 3G Regel: Wer die Fahrgeschäfte nutzt oder etwas essen bzw. trinken will (auch Glühwein & Co. werden erlaubt sein), muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt nicht für Menschen unter 18 Jahren und auch nicht für Besucher, die nur über die Märkte bummeln wollen (analog zum Einkauf im Einzelhandel). Zur Überprüfung der Regeln können die Märkte eingezäunt werden. In Wolfsburg etwa würde man darauf gerne verzichten, sagte Frank Hitzschke vom Citymanagement im Radio38-Interview:

Die Corona-Verordnung ermöglicht eine weitere Variante:  Die Budenbetreiber sollen den 3G-Nachweis direkt abfragen, bevor die Bratwurst oder der Eierpunsch über die Theke wandern.