Alles Wichtige rund um das Thema Schutzmasken

Allzu bald werden wir das Tragen unserer Masken beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr, etc. wohl nicht los.

Vielleicht die Motivation für euch, sich doch mal mit dem Selbstnähen der neuen Accessoires zu beschäftigen. dabei sind wir natürlich gern behilflich und haben die besten Tipps und Videos zusammengestellt.

 

Wie mache ich Masken selbst?

 

Nähanleitungen findet ihr überall im Internet:

 

 

Wem das zu aufwendig ist, der kann sich auch eine Maske selbst basteln. Inspiration findet ihr zum Beispiel bei Youtube:

 

Kann ich die Masken unbegrenzt nutzen?

 

Neben regelmäßigem Waschen, ist auch die richtige Anwendung der Maske wichtig. André Ehlers aus dem radio38-Team. Was muss ich denn da beachten?

 

Wie das richtige Aufsetzen funktioniert, zeigt auch die Stadt Wolfsburg in einem Video:

Wo gilt die Maskenpflicht?

In den folgenden Bereichen und Einrichtungen ist jede Person verpflichtet, eine Alltagsmaske zu tragen:

  • die vom Besuchs- und Betretungsverbot ausgenommenen Personen in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
  • Teilnahme an Blutspenden, Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe (insb. Physiotherapie, Ergotherapie, Osteopathie), Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer, zahnmedizinischer, psychotherapeutischer und heilberuflicher Versorgungsleistungen wie Arztbesuche oder medizinischer Behandlungen und Hebammenleistungen
  • Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern, Drogerien
  • Lebensmittelhandel
  • Verkaufsstellen und Geschäften mit nicht mehr als 800 qm Verkaufsfläche
  • Wochenmärkte
  • landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
  • Getränkemärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Großhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs
  • Bau- und Gartenmärkte
  • Tierbedarfshandel
  • Brief- und Versandhandel
  • Poststellen
  • Banken, Sparkassen und Geldautomaten
  • Tankstellen
  • Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten
  • Reinigungen
  • Zeitungsverkaufsstellen
  • Waschsalons
  • Verkaufsstellen für Fahrkarten für den Öffentlichen Personenverkehr
  • Blumenläden
  • Kraftfahrzeughandel und Fahrradhandel
  • Buchhandlungen
  • bei der Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung
  • Behörden, Gerichten, anderen Hoheitsträgern sowie von anderen Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen
  • an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern
    im ÖPNV und in Taxen
    Schulhöfen sowie Schultransporte (in Schulgebäuden dringend empfohlen)

Die Maskenpflicht gilt jedoch NICHT bei Bewegung unter freiem Himmel (insb. Spaziergänge und Sport). Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch ein Tuch oder Schal können als Maske genutzt werden.