Im Kreis Helmstedt hat ein Wolf immer wieder Weidetiere gerissen: doch das Tier darf vorerst doch nicht geschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Diese Genehmigung hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig zuvor unter bestimmten Auflagen bestätigt. Dagegen hatten zwei Umweltvereinigungen geklagt. Laut Genehmigung war eine Voraussetzung für den Abschuss, dass der Wolf in einem bestimmten Gebiet im Kreis Helmstedt Herdenschutzmaßnahmen überwindet und Schafe reißt. So sollte sichergestellt werden, dass es keine zumutbare Alternative zum Abschuss gibt. Die Bedingung ist aber laut OVG nicht geeignet. Demnach hatte der Wolfsrüde zwischen Juli 2024 und März 2025 mehr als 100 Schafe verletzt oder getötet und dafür laut früheren Informationen auch Schutzzäune überwunden.
