Zoll stellt kiloweise unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher

2 Kontrollen – 1 Ergebnis: der Zoll hat in Braunschweig und Wolfsburg kiloweise unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt. Innerhalb von 2 Tagen wurden verschiedene Shisha-Bars kontrolliert. Denn das schwierige ist: Für Shisha-Bars gibt es steuerrechtlich kaum eine Möglichkeit, diese Lokale legal zu betreiben. Der Grund dafür ist das Tabaksteuerrecht. In Deutschland dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigem deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden – damit ist es fast unmöglich kleine Portionen vor Ort anzubieten. Außerdem gibt es noch ein weiteres Problem mit exotischen Geschmacksrichtungen. Sollte Rauchtabak mit anderen Stoffen gemischt werden, fällt die Steuer erneut an. Wird das dem Zoll nicht sofort mitgeteilt, begeht der Betreiber der Shisha-Bar Steuerhinterziehung. Mit diesem Verwurf müssen jetzt auch die Betreiber der Lokale in Wolfsburg und Braunschweig rechnen. Zusätzlich müssen sie 22 Euro Tabaksteuer pro Kilo nachzahlen.